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Neuzulassung eines Fahrzeuges:


- KFZ-Brief

- EVB-Nummer Versicherungsdeckungskarte (Versicherung)

- EG Übereinstimmung / COC Papier

- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer)

- Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer

- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass

   (ggf. Meldebescheinigung)

- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung, Ausweiskopie

   vom Geschäftsführer (bei Firmen)

- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht


Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf die selbe Person:


- KFZ-Brief

- KFZ-Schein

- TÜV-Bericht (falls nicht im KFZ-Schein vermerkt)

- EVB-Nummer (Versicherung)

- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass

   (ggf. Meldebescheinigung)

- Handelsregisterauszug(bei Firmen)

- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung

  für die KFZ-Steuer)

- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht


Stilllegung / Abmeldung:


- KFZ-Schein

- KFZ-Schilder


Umschreibung innerhalb Kreis Bergstraße:


- KFZ-Brief

- KFZ-Schein

- TÜV-Bericht (fals nicht im HFZ-Schein vermerkt)

- EVB-Nummer (Versicherung)

- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass

   (ggf. Meldebescheinigung)

- Handelsregisterauszug(bei Firmen)

- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung

  für die KFZ-Steuer)

- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht

- Falls Sie ein Wunschkennzeichen möchten,

  benötigen wir die alten KFZ-Schilder


Fahrzeugschein-Verlust:


- Vorsprache muss persönlich erfolgen

- Personalausweis oder Pass

- TÜV-Bericht



Umschreibung von außerhalb in den Kreis Bergstraße:


- KFZ-Brief

- KFZ-Schein

- TÜV-Bericht

- EVB-Nummer (Versicherung)

- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass

   (ggf. Meldebescheinigung)

- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)

- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung

  für die KFZ-Steuer)

- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht

- Falls Fahrzeug noch angemeldet ist benötigen wir

  die alten KFZ-Schilder


Zollkennzeichen (Ausführungskennzeichen):


- KFZ-Brief

- KFZ-Schein

- TÜV-Bericht (darf nicht älter als 6 Monate sein, sonst

  muss das Fahrzeug einer Begutachtungsstelle

  oder der KFZ-Zulassungsbehörde vorgefahren werden)       

- EVB-Nummer für Zollkennzeichen (Versicherung)

- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass

   (ggf. Meldebescheinigung)

- Handelsregisterauszug(bei Firmen)

- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung

  für die KFZ-Steuer)

- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht

- ggf. KFZ-Schilder (falls Fahrzeug noch angemeldet ist)


Kurzzeitkennzeichen:


- KFZ-Schein im Original

- gültiger TÜV-Bericht

- EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen (Versicherung)

- gültigerPersonalausweis oder gültiger ausländischer Pass

  (ggf. Meldebescheinigung)

- Handelsregisterauszug(bei Firmen)

- Hat das Fahrzeug keine gültigen TÜV / keine gültige

  Betriebserlaubnis, wird das Kenn-

 zeichen für die Fahrt zu einer Begutachtungsstelle im

  Kreis ausgestellt.  

 Wohnt der Antragstelle nicht im Kreis, ist der Fahrzeugstandort

  im Kreis anhand eines Kaufvertrages, einer Rechnung oder

  der bisherigen Fahrzeugdokumente glaubhaft zu machen.


Technische Änderungen:


- KFZ-Brief

- KFZ-Schein

- TÜV-Gutachten


Schnell - Zuverlässig - Fair - Günstig


Patrick George


HP - DA - DI - GG - Wo - HD - MZ - WI - F - OF


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