Neuzulassung eines Fahrzeuges:
- KFZ-Brief
- EVB-Nummer Versicherungsdeckungskarte (Versicherung)
- EG Übereinstimmung / COC Papier
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer)
- Vollmacht bei Vertretung, mit Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass
(ggf. Meldebescheinigung)
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung, Ausweiskopie
vom Geschäftsführer (bei Firmen)
- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht
Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf die selbe Person:
- KFZ-Brief
- KFZ-Schein
- TÜV-Bericht (falls nicht im KFZ-Schein vermerkt)
- EVB-Nummer (Versicherung)
- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass
(ggf. Meldebescheinigung)
- Handelsregisterauszug(bei Firmen)
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung
für die KFZ-Steuer)
- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht
Stilllegung / Abmeldung:
- KFZ-Schein
- KFZ-Schilder
Umschreibung innerhalb Kreis Bergstraße:
- KFZ-Brief
- KFZ-Schein
- TÜV-Bericht (fals nicht im HFZ-Schein vermerkt)
- EVB-Nummer (Versicherung)
- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass
(ggf. Meldebescheinigung)
- Handelsregisterauszug(bei Firmen)
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung
für die KFZ-Steuer)
- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht
- Falls Sie ein Wunschkennzeichen möchten,
benötigen wir die alten KFZ-Schilder
Fahrzeugschein-Verlust:
- Vorsprache muss persönlich erfolgen
- Personalausweis oder Pass
- TÜV-Bericht
Umschreibung von außerhalb in den Kreis Bergstraße:
- KFZ-Brief
- KFZ-Schein
- TÜV-Bericht
- EVB-Nummer (Versicherung)
- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass
(ggf. Meldebescheinigung)
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen)
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung
für die KFZ-Steuer)
- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht
- Falls Fahrzeug noch angemeldet ist benötigen wir
die alten KFZ-Schilder
Zollkennzeichen (Ausführungskennzeichen):
- KFZ-Brief
- KFZ-Schein
- TÜV-Bericht (darf nicht älter als 6 Monate sein, sonst
muss das Fahrzeug einer Begutachtungsstelle
oder der KFZ-Zulassungsbehörde vorgefahren werden)
- EVB-Nummer für Zollkennzeichen (Versicherung)
- gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Pass
(ggf. Meldebescheinigung)
- Handelsregisterauszug(bei Firmen)
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung
für die KFZ-Steuer)
- Zulassungsantrag / Zulassungsvollmacht
- ggf. KFZ-Schilder (falls Fahrzeug noch angemeldet ist)
Kurzzeitkennzeichen:
- KFZ-Schein im Original
- gültiger TÜV-Bericht
- EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen (Versicherung)
- gültigerPersonalausweis oder gültiger ausländischer Pass
(ggf. Meldebescheinigung)
- Handelsregisterauszug(bei Firmen)
- Hat das Fahrzeug keine gültigen TÜV / keine gültige
Betriebserlaubnis, wird das Kenn-
zeichen für die Fahrt zu einer Begutachtungsstelle im
Kreis ausgestellt.
Wohnt der Antragstelle nicht im Kreis, ist der Fahrzeugstandort
im Kreis anhand eines Kaufvertrages, einer Rechnung oder
der bisherigen Fahrzeugdokumente glaubhaft zu machen.
Technische Änderungen:
- KFZ-Brief
- KFZ-Schein
- TÜV-Gutachten